Kostenübernahme

Unsere Praxis ist von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Die Kosten ärztlich verordneter Physiotherapie werden von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen.

Die Krankenkassen und Unfallversicherungen übernehmen gemäss den Physiotherapietarifvertragsbestimmungen jährlich maximal 4 Serien à 9 Behandlungen, wobei die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erwiesen sein muss.

Bis zu einem festen Jahresbetrag – Franchise genannt –  zahlt der Versicherte die Kosten von bezogenen medizinischen Leistungen selber. Die Kosten, die die Franchise übersteigen, müssen vom Versicherten in der Regel zu 10% ( Selbstbehalt) übernommen werden, maximal CHF 700 pro Jahr (CHF 350 pro Jahr bei Kindern).

Die Rechnungen der Physiotherapiebehandlungen gehen direkt an Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung. Die Krankenkasse wird Ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen. Behandlungen auf eigene Kosten sind möglich, dann geht die Rechnung direkt an Sie.

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